„Vor dem Gesetz sind alle gleich, sagen die, die hinter dem Gesetz stehen“ war mal so ein Sponti-Spruch der Achtziger (ich würde den Urheber gerne würdigen, weiß aber nicht mehr, wer es war).
Nun hat laut Bericht der netzeitung das Landgericht Hamburg
[…] eine einstweilige Verfügung der […] GmbH gegen den Blogger und Medienjournalisten Stefan Niggemeier [erlassen]. Anlass der Klage war ein auf Niggemeiers Blog abgegebener, von ihm unverzüglich gelöschter Kommentar. Das Landgericht Hamburg schloss sich der Rechtssicht der klagenden Firma an. Diese beharrte darauf, Niggemeier dürfe die Kommentare auf seinem Blog nicht unmoderiert freigeben.
Dass eine juristische Person (auch eine GmbH zählt dazu) einem unliebsamen Kommentator „das Maul verbieten“ darf, ist schon eine bedenkliche Schieflage der deutschen Rechtsprechung1.
Die Empfehlung des Gerichts, dass er seinen Blog aber zu moderieren hat, ist aber wirklich realitätsfremd.
Gut, ich moderiere auch — nicht wegen der Kommentare, sondern wegen der Spammer, die sich hier breit machen2.
Lustig ist aber der konstruktive Vorschlag eben jener Justiziare, dass sich der Beklagte doch nur einmal in der Woche hinsetzen müsse und die Kommentare freischalten oder löschen.
Einmal in der Woche. (Das ist so realitätsfremd wie das Argument des Autofahrers, er habe den Radler nur deswegen übersehen, weil dieser mit 50 Sachen über den Radweg bretterte.)
Ein passender Gegenvorschlag ist denn auch schnell bei der Hand:
Auf den Vorschlag des Gerichts, Niggememeier möge sich doch einmal in der Woche einige Stunden Zeit nehmen, die Kommentare zu moderieren, findet Slidetone die passende Antwort: «Statt mehrmals wöchentlich sollte sich das Hamburger Landgericht einmal im Jahr zusammenfinden. Ich würde den 1. April eines jeden Jahres vorschlagen.»