Der Verfassungsschutz heißt „Verfassungsschutz“, …

… weil er die Verfassung schützt. Sonst würde er ja „Bürgerschutz“ heißen.
Na, es sind doch auch hier in Bayern immer noch die alten Zeiten. Irgendwas muss man ja tun. Nachdem es um den Transrapid irgendwie still geworden ist und sich auch keiner der Befürworter mehr vorwagen möchte, aus Angst, er könne bei einer Beendigung des finanziellen Abenteuers durch die Brüsseler Bürokraten mitbeerdigt werden, riskiert unser Innenprovinzler, pardon: Innenminister, Herr Herrmann eine dicke Lippe.
Er will nicht auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit der Online-Durchsuchung warten, sondern schon mal Papiere produzieren.

Herrmann will die bayerischen Sicherheitsbehörden „Unabhängig von etwaigen Entscheidungen in Berlin“ in die Lage versetzen, dass sie bei einem begründeten Verdacht auf schwere Straftaten die Festplatten von Computer überprüfen können. (BR-Online)

Ist ja auch klar: Bayern ist ein Freistaat, der muss sich nicht an die Verfassung halten. Zumindest nicht an die bundesdeutsche. Und die bayerische Verfassung (ja, die gibt es) macht sich die CSU selbst.
Aber man könnte ja schon mal anfangen, etwas gegen den Datenverlust zu unternehmen. Den Briten kommen ständig welche abhanden, daran könnte man schon mal üben.

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