Jetzt mal rein fiktiv …

man people night dark

Also stellen wir uns mal vor, die Vorratsdatenspeicherung wird eingeführt, obwohl das Verfassungsgericht sie für widerrechtlich hält und als unzumutbaren Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung bezeichnet. In der Ignoranz des Verfassungsgerichts (und der Verfassung, man sollte das mal betonen), wird sie von den Länderministern auf Vorlage des Bundesinnenministers trotzdem durchgeführt. Na und?

Ich bin nun — mal so angenommen — selbstständig tätig für irgendein beliebiges Dienstleistungsunternehmen in der technischen Redaktion, das von einem größeren Kunden einen interessanten Auftrag hat. Dieser Kunde nun gerät ins Visier der Überwachungsdienste, weil ein Mitglied der Geschäftsführung vor vier Jahren in einem Land tätig war, dass gegenwärtig zu den „Schurkenstaaten“ gerechnet wird oder diese zumindest unterstützt. Das Mitglied (und mit ihm die gesamte GF) wird nun überwacht, da man festgestellt hat, dass immer noch Kontakte in das Land bestehen – ehemalige Arbeitskollegen halt.

Was jetzt kommt, ist klar: Da der gesamte Datenverkehr des Unternehmens überwacht wird bzw. seine Daten auf Vorrat gespeichert werden, komme auch ich ins Netz. Auch hatte vor neun Jahren einen Flug in den Irak gebucht, weil ich von dort billig nach Tokyo weiterfliegen konnte. Pech. Ich kann mich ja damit trösten, dass ich nur ein Kollateralschaden bin. Nur: Aufträge bekomme ich natürlich nicht mehr so leicht. Wie aber beantragt man als Freiberufler eine Resozialisierung oder Rehabilitierung?
Aber das ist natürlich alles weit hergeholt und rein fiktiv. 😉

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