Guck mal wer da schreit.

Im Internet sind alle dort veröffentlichten Informationen zunächst einmal frei. Das ist der Sinn des Internets. Wer dort nichts für lau hergeben will, muss den Inhalt entweder schützen oder eben gar nicht erst veröffentlichen. Das ist eine einfache Spielregel — denkt man.

Schon die juristische Problematik der Musikdownloads und der Bildverwertung wirft aber Fragestellungen auf, mit der sich der gemeine deutsche Jurist lebenslang beschäftigen kann. Nun droht neues Ungemach: Google und Konsorten wollen die Inhalte von Büchern im Internet veröffentlichen.

Da schreien die — na? Richtig — Verleger (!) auf. Das sind die Leute, die den Autoren die Eigenständigkeit abnehmen, um damit kommerziellen Erfolg zu erreichen. Urheberrechtlich gesehen wäre eigentlich der Autor derjenige, der darüber zu befinden hat, ob sein Werk nun auch im Internet gelesen werden kann.

Tut er aber nicht. Sein Verleger, also Verwerter, macht das für ihn. Das ist recht durchsichtig. Auf meine Unterstützung darf er dabei nicht hoffen.

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