Schattenboxen

Ein kurzer Verweis auf einen Auszug aus der Diskussion um einen möglichen Nachfolger des „DRM“1, das „DRD“2. Jetzt ist DRD eigentlich — soweit mein begrenztes Verständnis — eigentlich der Versuch, den Missbrauch des Kopierschutzes aus der technologischen Ecke, wo er aufgrund der mitwachsenden Entschlüsselungsprogramme zum Scheitern verurteilt ist, in die juristische zu schieben.
Statt zu versuchen, von vorne herein die Benutzung der Daten (Musik, Programme) einzuschränken3, wird die weitere Verwendung überwacht. Das erinnert mich aber doch sehr an einen Prinzipienwechsel4: weg von 1984, hin zur schönen neuen Welt.
Markus hat dazu in netzpolitik den entscheidenden Satz herausgepickt:

Am Ende werden auch die Verfechter einer DRM-gestützten Kontrolle des Konsumverhaltens sich selber fragen müssen, welche langfristigen Erfolgsaussichten eine Technologie haben kann, die derart einseitig auf Geheimhaltung, Misstrauen und Bevormundung der Nutzer setzt wie DRM es tut, und dadurch grundlegende Ablehnung in weiten Teilen ihrer Zielgruppe hervorruft.

Das Original des Textes findet sich übrigens hier.


  1. Digital Rights Management, also eigentlich der Verwaltung der Urheberrechte seitens der Musik-, Software- und Filmindustrie, meist aber im Sinne von „Digital Restriction Management“, also der Einschränkung der Nutzerrechte gesehen. 

  2. Digital Rights Description, einer Art Etikettierung, die die jeweiligen Nutzungsrechte den Daten anhängt. 

  3. ein lebendes Beispiel ist der Aktivierungsmechanismus aktueller Programme 

  4. Achtung, Ironie! 

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