Nach dem heutigen Urteil des sächsischen Arbeitsgerichts, dass auch wirtschaftlich empfindliche Bereiche wie der Güter- und Fernverkehr bestreikt werden dürfen, bin ich doch ob des weit verbreiteten „Durchregierens“ seitens deutscher Großunternehmen und der daran angeschlossenen Bundesregierung etwas beruhigt.
Immerhin ist Streikrecht ein demokratisches Grundrecht, für das seit 150 Jahren viele Menschen ihr Leben eingesetzt haben. Es soll die Verhandlungs“partner“ bei Tarifkonflikten gleichstellen. Jetzt sind die Schwerter wieder gleich lang. Die Lokführergewerkschaft darf den Bahnvorstand mal kräftig treten, nachdem man sie aufs Abstellgleis geschoben hatte, damit sie dort ihr Mütchen am wirtschaftlich nebensächlichen Nahverkehr kühlen durfte.
Damit ist jetzt Schluss.
Wenn Wirtschaftsinstitute und auch der Verkehrsminister (dem ja immerhin der Bahnvorstand untersteht) vor den volkswirtschaftlichen Schäden bei längerer Streikdauer warnen, dann liegt der Ball nun eindeutig bei Herrn Mehdorn. Nur der Vorstand der Bahn kann durch konkrete Verhandlungen (statt symbolischer Angebote) noch ein echtes Verlustgeschäft abwenden.
Streik ist wie Medizin: sie muss bitter schmecken, sonst wirkt sie nicht.
PS: Eine knappe Analyse der weiterreichenden Bedeutung ist auch hier zu finden.