Junischerz

Aprilscherze kennt jeder, aber kennen Sie den schon:

„Es gibt Taten und Täter, für die eine Haftstrafe zu viel und eine Geldstrafe zu wenig ist. Ein befristetes Fahrverbot ist deutlich spürbar, weil es die in unserer Gesellschaft so wichtige Bewegungsfreiheit einschränkt und dadurch auch eine Art Freiheitsentzug darstellt.“

so Herr Busemann, derzeit Justizminister in Niedersachsen (schreibt tagesschau.de)

Also fasse ich mal zusammen:

  1. Ein Auto und dessen Entzug wird mit dem Besitz und Entzug von Geld gleichgesetzt.
  2. Der Entzug des Lappens ist eine Einschränkung der Mobilität. Wie ist das nochmal mit dem öffentlichen Nahverkehr, dem Rad und dem einfachen Zu-Fuß-Gehen?
  3. Wer ein Auto hat und keinen Chauffeur darf sich nicht erwischen lassen.
  4. Wer kein Auto hat und keinen Führerschein, darf munter weiter klauen oder muss unzumutbare Härten hinnehmen, indem er tatsächlich für seine Strafe zur Rechenschaft gezogen wird.

Für mich als Radfahrer bedeutet der Entzug des Lappens eigentlich keine Einschränkung (wo habe ich das Ding eigentlich?). Bin ich dann nicht strafmündig?

Man könnte ja den Herrn Busemann mit dem Fahrrad fahren lassen. Das regt die Hirntätigkeit an. Schadet nicht, kann aber auf Manche auch wie eine Strafe wirken…

PS: Den Ausdruck „Denken auf Sicht“ in den Kommentaren für diesen unausgegorenen Vorschlag finde ich klasse.

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