Ja, das tut mir auch Leid 30.01.2008 Jetzt ist doch glatt ein Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht (!) mit einem Eilantrag gescheitert, weil er sich doch das Rauchverbot in öffentlichen Räumen in seinen Grundrechten eingeschränkt fühlte1. Früher hieß es mal: Toleranz könne man von den Rauchern lernen, es habe sich noch nie ein Raucher über einen Nichtraucher beschwert. Aber nachdem es sich herumgesprochen hat, dass durch Rauchen – auch passives Mitrauchen – erhebliche gesundheitliche Schäden entstehen, die sich mitunter erst Jahrzehnte später äußern, stehen die armen Süchtigen noch mehr unter Druck. Denn, let’s face it: Rauchen ist eine Sucht. Und Sucht ist eine Krankheit. Dummerweise eben eine, unter der auch die Umwelt leidet – in jeder Hinsicht. Da muss man sich nur mal mit einem Arzt unterhalten, der täglich die kaputten Gefäße sieht. Rauchen ist nicht nur tödlich, wie die Packung behauptet (das wäre nicht schlimm, denn das ist das Leben am Ende auch) es verurteilt zu langem Siechtum. Hat man darauf ein Grundrecht, das man in der Öffentlichkeit ausleben darf? siehe hier ↩Teilen mit:MastodonWhatsAppE‑MailMehrDruckenLinkedInTelegramPinterestGefällt mir:Gefällt mir Wird geladen … Unaufgeräumt GrundrechtRauchenVerfassung
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