Und jetzt mache ich eine Flasche auf... 27.02.200802.11.2018 Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verbietet die heimliche Online-Durchsuchung wie sie im Verfassungsschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt ist. Die konkrete Fassung des Gesetzes sei mit dem Grundgesetz unvereinbar und damit nichtig. Allerdings lässt das Gericht eine kleine Hintertür offen1, führt aber zugleich ein neues Grundrecht auf Grundrecht ein. (Golem) Und ich hänge mir jetzt ein virtuelles Schild an meinen Router: „Wir müssen leider draußen bleiben!“ […] zur Prävention und Strafverfolgung sei ein Eingriff bei einer existenziellen Bedrohung möglich, wenn z.B. Leib und Leben von Menschen oder der Bestand des Staates konkret gefährdet sind. Es bedarf dazu konkreter Anhaltspunkte einer tatsächlichen Gefährdung. ↩Teilen mit:MastodonWhatsAppE‑MailMehrDruckenLinkedInTelegramPinterestGefällt mir:Gefällt mir Wird geladen … Politik Online-DurchsuchungÜberwachung
Windelpause 18.05.200925.05.2009 Herr Blum, Chef des Instituts für Wirtschaftsforschung in Halle, hat gefordert, dass angesichts der wirtschaftlichen… Teilen mit:MastodonWhatsAppE‑MailMehrDruckenLinkedInTelegramPinterestGefällt mir:Gefällt mir Wird geladen … Read More
Ist das jetzt eine Fehlleistung 13.09.201013.09.2010 oder nur aus dem Zusammenhang gerissen etwas eigenartig, wenn die Familienökonomin des DIW behauptet „Es… Teilen mit:MastodonWhatsAppE‑MailMehrDruckenLinkedInTelegramPinterestGefällt mir:Gefällt mir Wird geladen … Read More
Lesenswert. 12.02.200821.02.2022 Solange wir uns aber nicht freiwillig den selbsternannten Sicherheitsexperten unterwerfen und uns stattdessen lieber in… Teilen mit:MastodonWhatsAppE‑MailMehrDruckenLinkedInTelegramPinterestGefällt mir:Gefällt mir Wird geladen … Read More