Und jetzt mache ich eine Flasche auf… 27.02.200802.11.2018 Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verbietet die heimliche Online-Durchsuchung wie sie im Verfassungsschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt ist. Die konkrete Fassung des Gesetzes sei mit dem Grundgesetz unvereinbar und damit nichtig. Allerdings lässt das Gericht eine kleine Hintertür offen1, führt aber zugleich ein neues Grundrecht auf Grundrecht ein. (Golem) Und ich hänge mir jetzt ein virtuelles Schild an meinen Router: „Wir müssen leider draußen bleiben!“ Related Images:[…] zur Prävention und Strafverfolgung sei ein Eingriff bei einer existenziellen Bedrohung möglich, wenn z.B. Leib und Leben von Menschen oder der Bestand des Staates konkret gefährdet sind. Es bedarf dazu konkreter Anhaltspunkte einer tatsächlichen Gefährdung. ↩Teilen mit:MastodonWhatsAppE-MailMehrDruckenLinkedInTelegramPinterestGefällt mir:Gefällt mir Wird geladen … Politik Online-DurchsuchungÜberwachung
„Eigenwillig“? 12.03.200928.11.2018 Natürlich überschlagen sich Populisten mit Forderungen unterschiedlichster Art, wenn ein Amoklauf stattgefunden hat. Hierzulande sind… Teilen mit:MastodonWhatsAppE-MailMehrDruckenLinkedInTelegramPinterestGefällt mir:Gefällt mir Wird geladen … Read More
When the going gets tough … 16.11.2007 the tough are going to court: […] 13.000 Kläger gegen die Vorratsdatenspeicherung Mittlerweile wollen 13.000… Teilen mit:MastodonWhatsAppE-MailMehrDruckenLinkedInTelegramPinterestGefällt mir:Gefällt mir Wird geladen … Read More
Absolution auf Augenhöhe 07.01.2011 In diesem Land hat jeder Mensch im Rahmen des Grundgesetzes das Recht auf eine freie… Teilen mit:MastodonWhatsAppE-MailMehrDruckenLinkedInTelegramPinterestGefällt mir:Gefällt mir Wird geladen … Read More