Nun hat es doch eine glückliche (und für Dritte sogar lohnende) Wende genommen: Die Posse um die milliardenschwere Umsatzsteuerforderung des Münchner Finanzamts. Wir erinnern uns: eine Kioskbesitzerin war im letzten Jahr zu einer Umsatzsteuerzahlung von 2,1 Milliarden Euro aufgefordert worden. Da das zuständige Finanzamt auf die Anrufe der Betroffenen nicht reagierte, schaltete sie einen Rechtsanwalt ein, der es schaffte, dass das FA die Forderung auf die berechtigten 108 Euro reduzierte.
Nun berechnet sich das anwaltliche Honorar nach der Summe des Streitwerts – in diesem Fall eben 2.100.000.000 Euro – also 600.000 Euro Honorar.
Das forderte er auch prompt ein beim Finanzamt, das sich auch diesmal1 wieder weigerte. So kam die Sache vor den Kadi und dort einigte man sich auf einen Vergleich. Eine Zahlung an eine gemeinnützige Einrichtung in Höhe von 15.000 Euro.
Das ist an sich schon interessant. Im Zusammenhang mit einer zunehmenden staatlichen Überwachung und dem vermehrten Rückgriff auf computergestützte Fahndungstechniken fiel mir aber die Beschreibung der Ursache auf:
Der zuständige Sachbearbeiter im Münchner Finanzamt habe versehentlich auf dem Computer zwei Zahlenreihen miteinander addiert. (BR-online)
Es sind also zwei Fehlerquellen möglich:
Der Computer. Wenn der zuständige Sachbearbeiter von Hand addiert hätte, wäre ihm dieser Fehler aufgefallen. Das ist natürlich Unsinn, da man auch mit ausgeschalteter Großhirnrinde2 sinnentleerte Tätigkeiten wie die Addition langer Zahlenkolonnen zu Stande bringt.
Der Sachbearbeiter. Er hat es nicht so gemeint, es ist eben passiert, so wie jeder Mensch Fehler macht.
Genau. Und deswegen traue ich der computergestützten Fahndung noch weniger als den „alten“ und mitunter seltsamen Methoden des Inspektor Wanninger3
verständlicherweise, aber eben nicht zu Recht ↩
und vielleicht dann sogar besonders gut ↩
Wer jetzt nicht weiß, wer das ist: bitteschön. ↩