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leben, technik und kommunikation

Schreib' Deinem Bundestagsabgeordneten

16.11.200728.12.2007

und er ant­wor­tet (wenn auch Mona­te spä­ter). Aber immer­hin. Habe ich gemacht. Und hier die Ant­wort1:

…

Bei der Ein­füh­rung der so genann­ten Vor­rats­da­ten­spei­che­rung geht es im Kern um die künf­ti­ge Pflicht der Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­un­ter­neh­men, Daten zu spei­chern. Es geht dage­gen nicht um die Zuläs­sig­keit des Zugriffs auf kon­kre­te gespei­cher­te Daten – das ist eine mit dem Straf­pro­zess­recht zu beant­wor­ten­de Fra­ge. Die bis­lang zu Rech­nungs­zwe­cken gespei­cher­ten Daten dür­fen übri­gens schon jetzt nach §§ 100g 100h StPO mit rich­ter­li­chem Beschluss zur Straf­ver­fol­gung erfragt wer­den. Die künf­tig zu spei­chern­den Daten sind im wesent­li­chen die Ver­kehrs­da­ten, die von den Unter­neh­men schon heu­te übli­cher­wei­se zu Abrech­nungs­zwe­cken gespei­chert wer­den, also genutz­te Ruf­num­mern und Ken­nun­gen, Uhr­zeit und Datum der Ver­bin­dun­gen sowie – bei der Nut­zung von Mobil­funk­ge­rä­ten – die Stand­or­te bei Beginn der Mobil­funk­ver­bin­dung. Die EU-Richt­li­nie wird ent­spre­chend den Vor­ga­ben des Deut­schen Bun­des­ta­ges nur mit der Min­dest­spei­che­rungs­frist von sechs Mona­ten umge­setzt. Dies ist ein vom Bun­des­tag wirk­sam unter­stütz­ter Ver­hand­lungs­er­folg der Regie­rung auf EU-Ebe­ne, wo ursprüng­lich an län­ge­re Fris­ten gedacht wor­den war.

Auch hier will ich einen kur­zen per­sön­li­chen Gedan­ken ein­fü­gen. Ich den­ke es wird mit zwei­er­lei Maß gemes­sen, was den Umgang mit per­sön­li­chen Daten angeht. So macht mir ganz kon­kret Sor­gen, wie vie­le Men­schen jeden Tag selbst und frei­wil­lig viel zu viel ihrer per­sön­li­chen Daten preis­ge­ben. Unbe­küm­mert wer­den auf „My Space“, „Xing“ und anders­wo pri­va­te Daten offen­ge­legt. Da wird sich noch man­cher Jugend­li­che spä­ter ärgern, wenn er mal den begehr­ten Job nicht bekommt, weil der poten­ti­el­le Arbeit­ge­ber sei­nem Pri­vat­le­ben hin­ter­her „gegoo­gelt“ hat.

Mit freund­li­chen Grü­ßen

Soso. Und hier mei­ne kur­ze Ant­wort:

Sehr geehr­te …2,

lei­der haben Ihre Ein­las­sun­gen zu dem The­men­be­reich mei­ne Zwei­fel an der Gesetz­mä­ßig­keit und der Rich­tig­keit des Vor­ha­bens noch ver­stärkt.
Gera­de die Tat­sa­che, dass vor­ab Daten „pau­schal“ gesam­melt wer­den, um mög­li­cher­wei­se spä­ter (aus wel­chen Grün­den auch immer – „Raub­ko­pien“ von Schü­lern oder ähn­li­chen Baga­tell­fäl­len) dar­auf zuzu­grei­fen, ist eine Umkeh­rung der Beweis­last.
Zuerst muss ein Ver­dacht vor­lie­gen, dann kommt die Über­wa­chung. Daten, die so „auf Hal­de“ lie­gen, stel­len mei­nes Erach­tens eine zu gro­ße Ver­su­chung dar, auf sie auch aus nich­ti­gen Grün­den zuzu­grei­fen.

Die Tat­sa­che, dass Men­schen ihre Daten im Inter­net ver­öf­fent­li­chen, kann von Ihnen nicht ernst­haft als Begrün­dung dafür die­nen, dass die Spei­che­rung „auf Vor­rat“ das Sel­be dar­stellt. Wenn ich mei­ne Daten ver­öf­fent­li­che, dann ist das ein Akt der frei­wil­li­gen Preis­ga­be. Wenn ein Dienst­leis­ter oder eine Behör­de ohne mei­ne Zustim­mung mei­ne Daten erhebt, ist das KEINE frei­wil­li­ge Preis­ga­be, son­dern Spio­na­ge.
Aber die ent­spre­chen­de Rechts­la­ge zur infor­ma­tio­nel­len Selbst­be­stim­mung ist Ihnen ja sicher­lich geläu­fig…

Manch­mal ist die Lini­en­treue in der Poli­tik schon erschre­ckend.


  1. die Aus­gangs­mail muss ich nicht ange­ben, es han­delt sich um eine pau­scha­le Ant­wort, die kei­nen Bezug nimmt auf mein ers­tes Schrei­ben ↩

  2. ich anony­mi­sie­re, schließ­lich gibt es auch einen Per­sön­lich­keits­schutz ↩

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