und er antwortet (wenn auch Monate später). Aber immerhin. Habe ich gemacht. Und hier die Antwort1:
…
Bei der Einführung der so genannten Vorratsdatenspeicherung geht es im Kern um die künftige Pflicht der Telekommunikationsunternehmen, Daten zu speichern. Es geht dagegen nicht um die Zulässigkeit des Zugriffs auf konkrete gespeicherte Daten – das ist eine mit dem Strafprozessrecht zu beantwortende Frage. Die bislang zu Rechnungszwecken gespeicherten Daten dürfen übrigens schon jetzt nach §§ 100g 100h StPO mit richterlichem Beschluss zur Strafverfolgung erfragt werden. Die künftig zu speichernden Daten sind im wesentlichen die Verkehrsdaten, die von den Unternehmen schon heute üblicherweise zu Abrechnungszwecken gespeichert werden, also genutzte Rufnummern und Kennungen, Uhrzeit und Datum der Verbindungen sowie – bei der Nutzung von Mobilfunkgeräten – die Standorte bei Beginn der Mobilfunkverbindung. Die EU-Richtlinie wird entsprechend den Vorgaben des Deutschen Bundestages nur mit der Mindestspeicherungsfrist von sechs Monaten umgesetzt. Dies ist ein vom Bundestag wirksam unterstützter Verhandlungserfolg der Regierung auf EU-Ebene, wo ursprünglich an längere Fristen gedacht worden war.
Auch hier will ich einen kurzen persönlichen Gedanken einfügen. Ich denke es wird mit zweierlei Maß gemessen, was den Umgang mit persönlichen Daten angeht. So macht mir ganz konkret Sorgen, wie viele Menschen jeden Tag selbst und freiwillig viel zu viel ihrer persönlichen Daten preisgeben. Unbekümmert werden auf „My Space“, „Xing“ und anderswo private Daten offengelegt. Da wird sich noch mancher Jugendliche später ärgern, wenn er mal den begehrten Job nicht bekommt, weil der potentielle Arbeitgeber seinem Privatleben hinterher „gegoogelt“ hat.
Mit freundlichen Grüßen
Soso. Und hier meine kurze Antwort:
Sehr geehrte …2,
leider haben Ihre Einlassungen zu dem Themenbereich meine Zweifel an der Gesetzmäßigkeit und der Richtigkeit des Vorhabens noch verstärkt.
Gerade die Tatsache, dass vorab Daten „pauschal“ gesammelt werden, um möglicherweise später (aus welchen Gründen auch immer — „Raubkopien“ von Schülern oder ähnlichen Bagatellfällen) darauf zuzugreifen, ist eine Umkehrung der Beweislast.
Zuerst muss ein Verdacht vorliegen, dann kommt die Überwachung. Daten, die so „auf Halde“ liegen, stellen meines Erachtens eine zu große Versuchung dar, auf sie auch aus nichtigen Gründen zuzugreifen.Die Tatsache, dass Menschen ihre Daten im Internet veröffentlichen, kann von Ihnen nicht ernsthaft als Begründung dafür dienen, dass die Speicherung „auf Vorrat“ das Selbe darstellt. Wenn ich meine Daten veröffentliche, dann ist das ein Akt der freiwilligen Preisgabe. Wenn ein Dienstleister oder eine Behörde ohne meine Zustimmung meine Daten erhebt, ist das KEINE freiwillige Preisgabe, sondern Spionage.
Aber die entsprechende Rechtslage zur informationellen Selbstbestimmung ist Ihnen ja sicherlich geläufig…
Manchmal ist die Linientreue in der Politik schon erschreckend.